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Wir über uns

Fluggastrecht.EU ist ein Online-Portal der Rechtsanwaltskanzlei Woicke, über das Sie Informationen und Beratung zu allen fluggastrechtlichen Fragen erhalten. Unter „Fluggastrecht“ verstehen wir die Ansprüche, die Sie als Fluggast gegenüber Luftfahrtunternehmen haben.

Zu diesen Ansprüchen gehört zuallererst Ihr Recht, an das vereinbarte Ziel befördert zu werden. Das klingt zunächst einmal selbstverständlich, allerdings erleben wir es immer wieder, dass Fluggesellschaften sich hieran nicht gebunden fühlen, wenn sie z.B. Flüge ersatzlos ausfallen lassen oder gar Strecken vollständig einstellen.

Hierzu gehört aber auch, dass Sie angemessen verpflegt und ggf. in einem vernünftigen Hotel untergebracht werden, wenn Flüge annulliert werden, sich erheblich verzögern oder Ihnen die Beförderung z.B. wegen Überbuchung verweigert wird. Leider geschieht es viel zu oft, dass Passagiere an fernen Orten „stranden“ und dann völlig auf sich alleine gestellt sind. Aber auch verlorenes oder beschädigtes Gepäck begründet Ansprüche gegen Fluggesellschaften.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darin, den Schaden ersetzt zu verlangen, der Fluggästen dadurch entsteht, dass sich Fluggäste ihre ersatzweise Beförderung, ihre Unterkunft oder Verpflegung selbst organisieren müssen, sie Geschäftstermine verpassen oder zu spät am Arbeitsplath erscheinen . In anderen Fällen entsteht zwar kein wirtschaftlicher, dafür aber ein ideeller Schaden, weil Fluggäste einen Zeitverlust erleiden. Dann ist nicht selten eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro pro Passagier fällig.

Die Voraussetzungen für Fluggäste, Ansprüche gegen Airlines durchzusetzen, haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Insbesondere die Einführung der EU-Verordnung (EG) 261/2004 hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Allerdings setzen viele Fluggesellschaften auf Konfrontation, leisten entweder nur zögerlich oder verweigern sich gar vollständig. Dabei wissen sie große Anwaltskanzleien hinter sich, die alle Tricks und Schliche kennen und einen Rechtsstreit für Betroffene zur Kostenfalle werden lassen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Chancen von Passagieren zu erhöhen, eine juristische Auseinandersetzung auch mit der größten Fluggesellschaft erfolgreich zu gestalte. Daher vertreten wir konsequent die Interessen ausschließlich von Fluggästen, um gar nicht erst in die Gefahr eines Interessenskonflikts zu geraten. Hierbei können wir inzwischen auf den Schatz jahrelanger Erfahrung und einer Vielzahl erfolgreich gestalteter Fälle zurückgreifen und Ihnen damit die Möglichkeit geben, den Fluggesellschaften juristisch auf Augenhöhe zu begegnen.