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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Samstag, den 24. Juli 2010 um 16:51 Uhr |
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Lange mussten wir auf die Begründung seiner Entscheidung vom März 2010 warten, jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich sein Urteil veröffentlicht, in dem er den irischen "Billigflieger" Ryanair von der Pflicht zur Leistung einer Ausgleichszahlung "freigesprochen" hat. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Klar ist jetzt einzig, dass eine Fluggesellschaft die Entscheidung über eine mögliche Annullierung nicht ewig aufschieben muss, wenn feststeht, dass der Flug zur planmäßigen Zeit nicht, aber unklar ist, ab WANN er durchgeführt werden kann.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 25. Juli 2010 um 10:28 Uhr |
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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Donnerstag, den 15. April 2010 um 11:52 Uhr |
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Der Vulkanausbruch in Island führt zu massiven Beeinträchtigungen des europäischen Luftverkehrs. Auch wenn es sich hierbei zweifellos um höhere Gewalt handelt - rechtlos sind Sie dennoch nicht.
Wenn Ihr Flug aufgrund des Vulkanausbruchs annulliert wird, können Sie sich die vollständigen Kosten Ihres Flugscheins erstatten lassen oder auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl bestehen. Beachten Sie: Auch wenn lediglich ein Zubringerflug (z.B. Hamburg-Frankfurt) gestrichen wurde, Sie deswegen aber Ihren Anschlussflug (z.B. Frankfurt-New York) verpassen, ist das den annullierten Flug ausführende Luftfahrtunternehmen verpflichtet, Sie an Ihr ENDZIEL zu bringen.  Sofern die Fluggesellschaft sich weigert, Sie ersatzweise zu befördern, können Sie sich Ihre Ersatzbeförderung selbst organisieren und die Kosten hierfür erstattet verlangen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 15. April 2010 um 19:11 Uhr |
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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Dienstag, den 02. März 2010 um 23:39 Uhr |
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Streiks der Mitarbeiter von Fluggesellschaften kommen immer wieder vor, zuletzt befanden sich die Piloten von Lufthansa und Germanwings im Arbeitskampf. In einem sind sich die Fluggesellschaften einig: Ausgleichszahlungen gibt es für von Annullierungen und wesentlichen Verspätungen betroffene Passagiere keine. Höhere Gewalt, heißt das Zauberwort. Aber stimmt das auch? Nein, sagt ra-live.de. Fluggäste sollten auf Zahlung bestehen!
Worum geht´s? Die EU-Verordnung 261/2004 sieht bei Annullierungen und Fällen der individuellen Nichtbeförderung (z.B. wegen Überbuchung) Ausgleichszahlungen von 125 bis 600 Euro vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zudem kürzlich entschieden, dass dies auch für Fluggäste gilt, deren Flüge sich wesentlich verspäten.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 12:53 Uhr |
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