Fluggastrecht


„Last Boarding Time“ kein Grund für Nichtbeförderung PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, den 19. August 2010 um 11:14 Uhr

Bloß weil jemand nach Ablauf der Boarding-Zeit am Gate erscheint, darf die Fluggesellschaft Passagieren nicht die Beförderung verweigern. Das geht aus einem Urteil der „Reisekammer“ des Frankfurter Landgerichts hervor, das wir für einen Mandanten erstritten haben.

Fluggäste müssen sich mit allerlei Zeiten plagen, die ihnen vorgegeben werden: neben der Abflugs- nämlich auch noch mit der Abfertigungs- sowie der Boarding-Zeit. Letztere hat zuletzt, da immer mehr Fluggesellschaften ihre Fluggäste motivieren, sich ihre Bordkarten selbst auszudrucken und auf Gepäck zu verzichten, eine besondere Bedeutung erlangt. So verweigern einige Airlines ihren Fluggästen gnadenlos die Beförderung, wenn sie später als vorgegeben am Gate erscheinen.

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Kritik am BGH-Urteil zur Ryanair-Annullierung wegen Nebels PDF Drucken E-Mail
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Samstag, den 24. Juli 2010 um 16:51 Uhr

Lange mussten wir auf die Begründung seiner Entscheidung vom März 2010 warten, jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich sein Urteil veröffentlicht, in dem er den irischen "Billigflieger" Ryanair von der Pflicht zur Leistung einer Ausgleichszahlung "freigesprochen" hat. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.

Klar ist jetzt einzig, dass eine Fluggesellschaft die Entscheidung über eine mögliche Annullierung nicht ewig aufschieben muss, wenn feststeht, dass der Flug zur planmäßigen Zeit nicht, aber unklar ist, ab WANN er durchgeführt werden kann.

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