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Samstag, den 24. Juli 2010 um 16:51 Uhr |
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Lange mussten wir auf die Begründung seiner Entscheidung vom März 2010 warten, jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich sein Urteil veröffentlicht, in dem er den irischen "Billigflieger" Ryanair von der Pflicht zur Leistung einer Ausgleichszahlung "freigesprochen" hat. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Klar ist jetzt einzig, dass eine Fluggesellschaft die Entscheidung über eine mögliche Annullierung nicht ewig aufschieben muss, wenn feststeht, dass der Flug zur planmäßigen Zeit nicht, aber unklar ist, ab WANN er durchgeführt werden kann.
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