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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Freitag, den 20. November 2009 um 23:57 Uhr |
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Über diese Entscheidung diskutiert ganz Deutschland: Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro außer bei Nichtbeförderung und Annullierung auch bei erheblicher Verspätung haben. Wir erklären das Urteil.
Die Entscheidung der Luxemburger Richter ist aus zwei Gründen überraschend: Zum einen, weil man jetzt aus der EU-Verordnung 261/2004 Ansprüche auf etwas erheben kann, das diese eigentlich gar nicht für Verspätungen vorsieht. Denn nach den Buchstaben der Verordnung hat man im Falle einer Verspätung höchstens Anspruch auf Betreuungsleistungen und ggf. auf Erstattung der Ticketkosten, falls man den Flug nicht mehr antreten möchte. Zum anderen ist da Urteil so bemerkenswert, da man nicht damit rechnen konnte, dass die Ausgleichszahlung bereits bei einer Verspätung von drei Stunden fällig wird.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. November 2009 um 00:09 Uhr |
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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Donnerstag, den 19. November 2009 um 14:19 Uhr |
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 zur Frage, ob eine erhebliche Verspätung juristisch als Annullierung zu werten ist, wurde mit Spannung erwartet. Das Urteil v. heutigen Tage hat es in sich: Zwar bleibt auch eine sehr lange Verspätung eine Verspätung, wird also keine Annullierung, eine Ausgleichszahlung in Höhe v. 125 bis 600 Euro pro Fluggast wird aber dennoch fällig.
Der EuGH hatte über zwei Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs sowie des Handelsgerichts Wien zu entscheiden. Beide Gerichte wollten wissen, ob eine erhebliche Verspätung rechtlich einer Annullierung gleichzusetzen ist.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. November 2009 um 00:02 Uhr |
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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Freitag, den 16. Oktober 2009 um 17:25 Uhr |
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Weitgehend untergegangen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai dieses Jahres, nach dem Flugbeförderungsverträge in der Regel KEINE absoluten Fixgeschäfte sind. Jahrzehntelang waren die Instanzgerichte genau vom Gegenteil ausgegangen.
"Schuld" an den vielen letztlich falschen Entscheidungen vergangener Jahre dürfte ausgerechnet der BGH selbst sein, der 1978 nämlich genau das tat, einen Flugbeförderungsvertrag als absolutes Fixgeschäft zu werten. Nun aber stellte der BGH mit Urteil v. 28. Mai 2009, Xa ZR 113/08, fest, dass der damals entschiedene Fall gerade nicht typisch gewesen sei: "Bei dem Flugbeförderungsvertrag handelt es sich [...] in der Regel nicht um ein absolutes Fixgeschäft."
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Oktober 2009 um 18:03 Uhr |
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