Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 verjähren nach drei Jahren
Fluggastrecht - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Samstag, den 06. Februar 2010 um 15:04 Uhr

Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 verjähren (erst) nach drei Jahren. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) v. 10. Dezember 2009 hervor (Xa ZR 61/09).

Diese Entscheidung entspricht dem, was die herrschende Meinung bislang angenommen hatte, nämlich dass die dreijährige Regelverjährung auf Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 anzuwenden ist. Das Regelwerk selbst enthält keine Vorschriften über eine mögliche Verjährung.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 12:58 Uhr
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"Daisy" - Ihre Rechte als Fluggast
Fluggastrecht - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Samstag, den 09. Januar 2010 um 10:50 Uhr

Tief "Daisy" hat teilweise für chaotische Verhältnisse im Luftverkehr gesorgt. Keine Frage, verspätet sich ein Flug oder fällt wegen der Wetterverhältnisse gar aus, kann die Airline hierfür nichts und muss in vielen Fällen auch keine Ausgleichszahlungen leisten. Rechtlos sind Sie als Fluggast aber dennoch nicht.

Wird Ihr Flug gestrichen, können sie wählen, ob Sie Ihr Geld für das Flugticket erstatt haben wollen, ggf. mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsflughafen, oder ob Sie weiterhin auf Ihre Beförderung zum Endziel bestehen. In diesem Fall hat das ausführende Luftfahrtunternehmen dafür zu sorgen, dass Sie unter vergleichbaren Reisebedingungen Ihr Endziel zum frühest möglichen Zeitpunkt erreichen.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 13:00 Uhr
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Schneechaos auf deutschen Flughäfen
Fluggastrecht - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Sonntag, den 20. Dezember 2009 um 15:53 Uhr

Auf einigen deutschen Flughäfen haben heftiger Schneefall und klirrende Kälte für massive Probleme gesorgt. Insbesondere der Flughafen Düsseldorf ist betroffen, der teilweise gesperrt werden musste, aber auch vom Flughafen Frankfurt am Main werden Annullierungen, Umleitungen und Verspätungen gemeldet.

Betroffene Fluggäste werden darauf hingewiesen, dass sie trotz offensichtlicher höherer Gewalt nicht rechtlos sind: Betreuungs- und Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und ersatzweise Beförderung sind unabhängig davon zu leisten, ob Annullierungen und Verspätungen von den Fluggesellschaften zu vertreten sind. Im Einzelfall können auch Ansprüche auf Leistung von Ausgleichszahlungen bestehen. Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber Fluggastrecht oder fragen Sie uns nach Ihren Rechten.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 20. Dezember 2009 um 16:10 Uhr
 
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