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Stalking -
Ratgeber
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Dienstag, den 21. April 2009 um 15:24 Uhr |
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 I.     Definition Stalking Der Begriff Stalking leitet sich vom englischen „to stalk“ ab, was soviel bedeutet wie  heranpirschen, jagen, verfolgen. Allgemein wird unter „Stalking“ das vorsätzliche Nachstellen, Verfolgen oder Belästigen einer Person durch eine andere über einen gewissen, oft längeren Zeitraum hinweg verstanden. Eine allgemeingültige juristische Definition hat sich unseres Wissens nicht durchgesetzt.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. April 2009 um 16:11 Uhr |
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