Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte
Fluggastrecht - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Freitag, den 17. April 2009 um 17:10 Uhr

Fluggäste haben selbst dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro, wenn ein plötzlich auftretender technischer Defekt die Annullierung ihres Fluges erzwingt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 22. Dezember 2008. Insbesondere können sich Fluggesellschaften nicht darauf berufen, die gesetzlichen Wartungs-Vorgaben eingehalten zu haben.

Seit 2005 sind Flugreisende insbesondere bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen nicht mehr der Willkür der Fluggesellschaften ausgesetzt. Dafür hat eine EU-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates gesorgt, die nicht nur Unterstützungsleistungen wie gratis Hotel und Verpflegung garantieren will, sondern auch bares Geld verspricht, falls der gebuchte Flug gestrichen wird.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 23. April 2009 um 17:29 Uhr
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Fluggastrechte - wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung
Fluggastrecht - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Freitag, den 24. April 2009 um 11:40 Uhr
Fluggastrechte werden immer wichtiger. Zum einen, da durch den Siegeszug von Ryanair, EasyJet unc Co. so etwas wie eine Demokratisierung des Fliegens eingesetzt hat (jeder fliegt heute), zum anderen, weil gerade einige Billigflieger (aber auch "normale" Fluggesellschaften) die Rechte von Fluggästen schlicht zu ignorieren scheinen. 

Wenn sich der Flug stark verspätet, haben Fluggäste zumeist Ansprüche. Ebenso wenn der Flug ausfällt oder nicht dort endet, wo er enden sollte. Gleiches gilt, wenn der Flug überbucht ist, das Gepäck nicht oder stark beschädigt am Ziel ankommt .
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 24. April 2009 um 11:50 Uhr
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Stalking - nicht nur ein Problem für Prominente
Stalking - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Freitag, den 24. April 2009 um 11:26 Uhr

Stalking ist ein Problem unter dem beileibe nicht nur Prominente leiden. Zigtausende, die meisten von ihnen (aber längst nicht alle) sind Frauen, haben unter permanenten Angriffen von Stalkern per SMS, Email, Briefen oder Telefon zu leiden oder trauen sich kaum noch aus dem Haus, weil der Stalker draußen auf sie lauert.

Viele fühlen sich vom Staat im Stich gelassen. Das hängt auch damit zusammen, dass der Versuch, Stalking unter Strafe zu stellen, aus unserer Sicht gescheitert ist. Der neu eingeführte § 238 StGB ("Nachstellung") erweist sich als Rohrkrepierer.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. November 2009 um 13:54 Uhr
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