Videoüberwachung ist meist verboten
Sonstiges - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Sonntag, den 26. Juli 2009 um 10:00 Uhr

Videokameras kosten kaum mehr als ein Apfel und ein Ei. Insbesondere Webcams sind bei jedem Elektronikdiscounter, nicht selten sogar im Supermarkt um die Ecke oder dem nächsten Kaffeeröster für wenig Bares zu bekommen. Manch einer kommt da auf die Idee, die Dinger für ganz andere Zwecke zu verwenden als für einen Online-Chat im Internet.

Videoüberwachung heißt das Zauberwort, das für Viele so verlockend klingt. Denn was früher Banken und Behörden vorbehalten war, kann heute jeder installieren, der einen PC einschalten kann. Und die Zwecke sind so vielfältig wie das Leben selbst. Manch einer möchte so gerne sein Eigentum vor Diebstahl oder Zerstörung schützen, andere ihre Gegensprechanlage um eine optische Funktion ergänzen oder einfach nur den Nachbarn ärgern.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. Juli 2009 um 13:00 Uhr
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eBay darf Händlerkonten sperren
Internetrecht - Pressemitteilungen
Montag, den 20. Juli 2009 um 13:41 Uhr

eBay säubert im Interesse des Kundenschutzes mit scharfen Maßnahmen den von ihm zur Verfügung gestellten Internetmarktplatz. Betroffen sind vor allem diejenigen gewerblichen Verkäufer, die den seit Anfang 2007 geltenden verschärften Zuverlässigkeitsanforderungen nicht entsprechen.

Bei Verstößen gegen seine Vorgaben kündigt eBay die Verträge fristlos und sperrt von einem auf den anderen Tag die Konten der Händler. Darüber hinaus werden selbst langjährig tätigen Händlern die eBay-Konten fristgerecht – mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Monatsende - gekündigt, wenn ihre Kunden sie mehrfach schlecht bewerten.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 20. Juli 2009 um 13:51 Uhr
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Neuer Sieg für Fluggäste: Geklagt werden kann sowohl am Ausgangs- als auch am Zielflughafen
Fluggastrecht - Beiträge
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke   
Donnerstag, den 09. Juli 2009 um 15:06 Uhr

Auf diese Nachricht haben Flugreisende gewartet: Passagiere auf Flügen innerhalb der Europäischen Union können in vielen Fällen frei wählen, ob sie am Abflugs- oder am Zielflughafen klagen wollen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil v. 9. Juli 2009 entschieden.

Die Entscheidung des EuGH, C‑204/08, hat vor allem für Fluggäste Bedeutung, die Ansprüche aus der EU-Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen; also vor allem solche auf Leistung einer Ausgleichszahlung, auf Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung oder Schadensersatz, die daraus resultieren, dass der geplante Flug gestrichen wurde, verspätet erfolgte oder die Beförderung z.B. wegen Überbuchung verweigert wurde.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. Juli 2009 um 15:56 Uhr
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