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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Freitag, den 18. September 2009 um 09:52 Uhr |
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Die Erhebung einer Pauschale in Höhe von 50 Euro im Falle einer Rücklastschrift ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil v. gestrigen Tage (Xa ZR 40/08) entschieden, wie der BGH heute gegenüber der Presse erklärte.
Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale gegen die Germanwings GmbH. Der so genannte Billigflieger wollte über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Fluggäste dazu verpflichten, einen pauschalisierten Schadensersatz im Falle einer vom Fluggast zu vertretenen Rücklastschrift zu zahlen. Es sollte dem Kunden obliegen, den Nachweis zu erbringen, dass der Germanwings tatsächlich entstandene Schaden geringer als 50 Euro war.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. September 2009 um 10:10 Uhr |
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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Montag, den 31. August 2009 um 08:57 Uhr |
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Anlässlich des Piloten-Streiks bei LTU weisen wir darauf hin, dass betroffene Passagiere umfangreiche Fluggastrechte haben. Dazu gehören insbesondere die Ansprüche auf angemessene Versorgung mit Essen und Trinken sowie ggf. Unterbringung in Hotels. Aber auch Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro sind zu zahlen, sollte es zu unberechtigten Flugstreichungen kommen.
Streiks im eigenen Haus sind regelmäßig KEIN Grund, die nach EU-Recht bei Flugstreichungen fälligen Ausgleichszahlungen zu verweigern. In keinem Falle berechtigt ein Streik die entsprechende Fluggesellschaft, ihren Passagieren die gesetzlich angeordneten Betreuungsleistungen zu verwehren. Wir haben allerdings derzeit keinen Grund zur Annahme, dass LTU bzw. deren Muttergesellschaft Air Berlin Fluggastrechte im Zusammenhang mit dem Streik missachten würde.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 31. August 2009 um 09:15 Uhr |
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Fluggastrecht -
Beiträge
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jan-César Woicke
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Donnerstag, den 30. Juli 2009 um 16:26 Uhr |
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Nach dem mutmaßlichen Terroranschlag auf Mallorca am heutigen Tage, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren haben, sitzen vermutlich Reisende auf der Balearen-Insel fest, da der Flughafen zeitweise komplett geschlossen wurde. Der Berliner Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte Jan-César Woicke weist aus diesem Anlass darauf hin, dass gestrandete Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen haben.
Passagiere, deren Flug gestrichen wurde oder erst nach Öffnung des Flughafen verspätet startet, haben Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Rechtsanwalt Woicke: "Betroffene müssen angemessen mit Essen und Trinken versorgt werden. Sollte eine Beförderung heute nicht mehr möglich sein, sind die Airlines verpflichtet, für Hotelunterkünfte zu sorgen."
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. Juli 2009 um 18:17 Uhr |
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