Was kostet es, Sie zu beauftragen?
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren hängt zunächst von der Art der Tätigkeit ab, also ob es sich um eine reine Beratung handelt, um eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung bzw. um eine sonstige Leistung.
Insbesondere die Kosten für die reine Rechtsberatung sind relativ frei verhandelbar, müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zu Aufwand, Haftungsrisiko und Streitwert stehen. Die Kosten, die wir Ihnen für Ihre gerichtliche Vertretung berechnen, richten sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG), das sie HIER einsehen können. Mit Einschränkungen gilt dies auch für Ihre außergerichtliche Vertretung.
Ganz allgemein gilt: Je höher der Gegenstands- oder Streitwert desto höher die Anwaltsgebühren. Gleichwohl ist die exakte Berechnung nicht ganz einfach.
Daher: Schildern Sie uns Ihren Fall! Wir klären Sie sodann über die zu erwartenden Kosten auf bzw. unterbreiten Ihnen ein Angebot. Für die Beantwortung Ihrer Kostenanfrage erheben wir keine Gebühren. Anschließend entscheiden Sie frei, ob Sie uns zu diesen Bedingungen beauftragen wollen.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - springt diese für mich ein?
Die private Rechtsschutzversicherung deckt regelmäßig auch Fluggastrechts-Fälle ab. Wir klären die Einstandspflicht Ihrer Versicherung für Sie, indem wir eine Deckungszusage für Sie einholen.
Ich weiß nicht, ob ich Sie mir leisten kann.
Anwaltliche Betreuung sollte nicht am fehlenden Geld scheitern! Für die Rechtsberatung sowie die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl erhalten Sie in vielen Fällen Beratungshilfe. Den Weg vors Gericht ebnet nicht selten die Prozesskostenhilfe.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, aber mittellos sind! Wir werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ich lebe nicht am Sitz Ihrer Kanzlei - vertreten Sie mich trotzdem?
Wir vertreten unsere Mandanten gegen Fluggesellschaften vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Wir können Sie vertreten, sofern ein "Deutschland-Bezug" besteht, daher notfalls vor einem deutschen Gericht geklagt werden kann.
Muss ich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?
Das ist in den allermeisten Fluggastrechtsfällen entbehrlich.Wir klären die Sach- und Rechtslage zusammen mit Ihnen bequem auf elektronischem Wege, telefonisch, per Fax oder der Post. Ziehen Sie den persönlichen Kontakt vor, vereinbaren wir selbstverständlich einen Termin mit Ihnen.
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