Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Ihnen die Beförderung verweigert?
Dann haben Sie womöglich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 125 bis 600 Euro.

| Die Kanzlei Woicke vertritt konsequent die Interessen von Passagieren gegenüber Fluggesellschaften auf der ganzen Welt. Auf unserer Plattform finden Sie Urteile, Ratgeber, Vorschriften und viele weitere nützliche Informationen rund um das Fluggastrecht. | Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erste Einschätzung und einen Überblick über mögliche Kosten und Risiken erhalten Sie gebührenfrei. Nutzen Sie den Online-Chat, unsere Kontakt-Formulare oder rufen Sie uns an! |
Voraussichtlich weiterhin Ausgleichszahlungen bei großer Verspätung
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot hat dem EuGH in seinem Schlussplädoyer empfohlen, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.
Folgt der Gerichtshof der Empfehlung, erhalten Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge auch weiterhin eine Ausgleichszahlung von 125 bis 600 Euro.
BER-Eröffnung verschoben
Die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg ist kurz vor dem Start verschoben worden. Was betroffene Fluggäste jetzt wissen müssen:
Fluggäste, die nunmehr nicht vom "Willy Brandt"-Airport aus starten oder dort (zwischen)landen können, haben sämtliche Ansprüche, die die EU-VO 261/2004 für ANNULLIERUNGEN vorsieht.







